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ALLGEMEINE GESCHÄFTBEDINGUNGEN

Die Reservierung irgend einer der Dienstleistungen oder Unterkünfte die auf dieser Website oder Partnern, angeboten werden, bedeutet die völlige Annahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese werden automatisch im Vertrag eingefügt, ohne das eine Abschrift im physischem Vertrag notwending sei.

In unserer Website werden Zeitdauer, Reiseroute, Preiss, Zuschläge, minimale Anzahl an Personen in einer Gruppe, minimaler Aufenthalt und inbegriffene Dienstleistungen der Unterkunft und/oder Reise, angegeben. Auf Grund der Vorwegnahme der Herausgabe, werden zusätzliche Informationen und mögliche Änderungen (sofern der Fall auftreten würde), sich im Informationsbeleg jener Reservierung wiederspiegeln. Dies wird dem Kunden überreicht, und zusammen mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen, wirkt dies als endgültiger Vertrag. Zur Auffassung, Anwendung oder Widerspruch der Gleichen, wird der Kunde sich ausschlieslich dem Gerichtshofes von Denia anheimstellen, mit Abkehr von jedem anderem Vorrecht.

ANWENDBARE GESETZGEBUNG

Die Gesetze die bei Vertragabschluss einer turistischen Unterkunft, gültigkeit haben.

Die hier nicht berücksichtigten Bedingungen, werden nach dem Dekret 19/1997 der Valencianischen Regierung, wonach die Preissregelung und Reservierungen in turistischen Unterkünften genehmigt werden, und dem Dekret 30/1993 der Valencianischen Regierung, wonach die Bestimmung der turistischen Appartements genehmigt wird, angebracht.

Die Gesetze die bei Vertragabschluss im Hotelgewerbe, gültigkeit haben.  

Die hier nicht berücksichtigten Bedingungen, werden nach der Preissregelung und Reservierungen im turistischen Unterkünften, dem Dekret 30/1993 der Valencianischen Regierung und dem Dekret 153/1993, wonach die Hotelunternehmen der Comunidad Valenciana, reguliert werden und das umschriebene durch das Dekret 22/2006, angebracht.

ORGANISATION

Die sachkundige Organisation des Verkaufvertrages, einbezogen auf der website von Unitursa.com, wird von Viajes Galaxtur SA erstellt.  

Viajes Galaxtur S.A.

C.I.F.: A- 03277902

AV/ Juan Carlos I, 36 Edificio Aguamarina

03710 Calpe (Alicante)

RESERVIERUNGEN

Im Augenblick der Reservierung, müssen 25% des Gesammtbetrages hinterlegt werden. Diese wird keine Wirkung haben, bis die genannte Summe nicht hinterlegt ist. Die restlichen 75% müssen spätestens eine Woche vor Ankunft bezahlt sein, im Gegenteil wird die Reservierung stoniert. Im Falle das eine Person eine Reservierung im Namen einer anderen Person/Personen macht, werden automatisch die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Verwicklungen, vollständig übernommen.

Wenn eine Reservierung 7 Tage, oder weniger als 7 Tage, vor dem Ankunftsdatum der Reservierung vollzogen wird, muss der Gesammtbetrag des Aufenthaltes und erwebten Dienstleistungen, bezahlt werden.

PREISE

Die Preise sind auf die am 2 Januar des laufenden Jahres, gültigen Tarife der Unterkünfte, Transporte, Dienstleistungen, Wechsel des Geldkurses, Gebühren und Steuern gestützt. Jegliche Schwankung des Preises in den genannten Elementen, führt zur Bearbeitung des Endpreisses der Reservierung. Diese Änderungen werden dem Verbraucher mittgeteilt, wer im Falle das die durchgeführten Änderungen über 15% des Preises der Reservierung hinausgehen, darauf ohne jegliche Strafe, verzichten oder die Veränderung des Vertrages annehmen, kann. In keinem Fall werden, auf Hausse, die Preise der 20 vorhergehende Tage zum Ankunftsdatum, bezüglich der ausgeführten und bestätigte Anträge, überprüft. Die hingewiesenen Preise enthalten die MWSt (IVA), wenn es zutreffend ist.

EINBEGRIFFENE DIENSTLEISTUNGEN

Die einbegriffene Dienstleistungen, sind die angegebenen in jeder einzelne Reservierung und zugehörige gewährte Auskünfte. Falls diese vor Abfahrt verändert werden, werden die einbegriffene und nicht einbegriffene Dienstleistungen, im Mitteilungsbeleg berücksichtig.

AUSFLÜGE  UND BELIEBIGE BESICHTIGUNGEN

Die Ausflüge, Besichtigungen und Dienstleistungen die nicht ausdrücklich inbegriffen in der Reservierung sind, oder als beliebig/optional hingewiesen werden, bilden nicht Teil des Vertrages. Die Erwähnung der gleichen auf der Website oder Reservierungsbeleg, dient nur zur Information. Die Bedingungen und Preise der genannten Ausflüge, werden dann vor Ort an der Rezeption des gewählten Hotels, oder im Reisebüro, Viajes Galaxtur SA, festgelegt.

UNTERLAGEN

Alle eingetragene Personen in der Reservierung, sind für die vorschriftsmäsigkeit der notwendigen Unterlagen (Personalausweiss, Reisepass, Visum, gesundheitliche Massnahmen....), verantwortlich. Zur erkundigung, agiert Viajes Galaxtur SA als Berater, jedoch ist der Kunde für die Bestätigung bei den zuständigen Behörden, verantwortlich. Im Falle das der Kunde, auf Grund von falschen oder fehlerhaften Unterlagen, gezwungen ist die Reservierung zu stonieren oder abzubrechen, werden die angegebenen Bedingungen im Absatz der Annulierungen, von dem Reisebüro angewandt.

REISEGEPÄCK

Das Reisegepäck der Gäste, ist nicht bestandteil des Transportvertrages, zu diesem Zweck versteht man, das diese zur jeder Zeit von dem Besitzer gewart werden. Somit ist Viajes Galaxtur SA, nicht für Schäden oder Beschädigungen im Verlauf des Aufenthaltes oder der Reisen, Ausflüge und erworbenen  Dienstleistungen, zuständig.

ANNULLIERUNG UND/ODER ABSAGE DER REISE, SEITENS DES GASTES

Der Teilnehmer, der seine Reservierung oder beantragte/erworbenen Dienstleistungen, annullieren möchte, hat Recht auf die Rückerstattung des bezahlten Betrages, jedoch muss er das Reisebüro für folgende Begriffe, entschädigen:  

  • Betreibungskosten (dem Reisebüro, Viajes Galaxtur SA, verursacht)
  • Stonierungskosten (falls diese auftreten), der Veranstaltungsagentur und turistischen Dienstleister, verursacht. Alle vorgeschlagenen Dienstleistungen, haben spezielle Stonierungsbedigungen.
  • Dauerhafte Strafe in folgenden Prozentsätze über dem Gesammtpreiss, im Falle von Verzicht:
  1. a/ 30 Tage vor dem Ankunftsdatum: 10%
  2. b/ 30 bis 8 Tage vor der Ankunft : 50%
  3. c/ Weniger als 8 Tage vor der Anreise: 100%
  4. d/ Im Falle von nicht-erscheinung am Ankunftsdatum, ohne belegte Annullation, oder späte erscheinung, würde dies den Verlust der gesammten Summe der Pauschalreise, bedeuten.

Wenn die Stonierung jedoch eine Benachteilung für die anderen Gäste bedeutet, weil die minimale Anzahl an Gäste für die Vornahme einer Dienstleistung oder für die Anwendung von spezielle Tarife, nicht erreicht wird, wird das Reisebüro Galaxtur SA, ausserdem die nötige Summe einbehalten, damit die angegebenen Tarife weiterhin angewandt werden.

ANNULIERUNGEN SEITENS DES REISEBÜROS – MINIMALE GRUPPE

In der Voraussetzung das die tätigung einer Reservierung (Unterkunft oder Dienstleistung), an einer minimalen Anzahl an Teilnehmer gebunden und genauso angegeben ist, kann das Reisebüro, im Falle das die angegebene minimale Anzahl nicht erreicht wird, die Reservierung annullieren, indem es 3 Tage vor dem vorgesehenen Abfahrtsdatum verständigt wird. Zugleich kann das Reisebüro eine Reise stonieren, auf Grund von höhere Gewalt, verstanden als die Umstände, die dem jenigen der diese vorbringt, fremd, abnormal und unvorhersehbar sind, und dessen Auswirkung nicht vermieden werden können, obwohl Pflichtmässig agiert wird. In beiden Fällen, hat der Verbraucher das Recht aus die Rückerstattung des gezahlten Betrages, ausser der Betreibungskosten.

VERÄNDERUNGEN

Im Falle das vor der Vollstreckung einer Dienstleistung, der Veranstallter sich gezwungen sieht, dessen Hauptbestandteile bedeutsam zu verändern, muss der Kunde schriftlich benachrichtigt werden, damit dieser zwischen der Stonierung der Reservierung oder Vertrag, oder die Änderungen der Anfangsreservierung, wählen kann.

Im Falle das vor oder während der Vollstreckung einer Dienstleistung, das Reisebüro es für unmöglich findet, eines der Dienstleistungen die es in den vereinbarten Bedigungen zusammenstellt, zu währen, wird das Reisebüro den Gesammtbetrag rückerstatten  oder durch eine Dienstleistung mit ähnlichen Eigenschaften, ersetzen.

Alle nicht gewährten Dienstleistungen, werden nach vorweisung des entsprechendem Beleges, erteilt von der zuständigen Firma oder Person, am Ende der Buchung zurückerstattet.

Es wird keine Rückzahlung von freiwillig nicht benutzten Dienstleistungen, geleistet, gleichgültig welcher der Grund für die Nicht-benutzung, sei. In abgemachten Reisen mit Segel- und/oder Motorboote, die mit der Reservierung verbunden sind, hat der Kapitän oder zuständige Patron, das Recht die Zielorte, die Route oder Aufenthalte in Häfen, gemäss des Wetterzustandes, nach der Verständigung der Kunden, für dessen Sicherheit zu ändern, ohne das der Kunde das Recht auf Widerspruch und/oder jegliche Entschädigung, hat.

SPEZIELLE BEDIGUNGEN FÜR BUCHUNGEN IN DEN TURISTISCHEN UNTERKÜNFTEN DER GRUPPE UNITURSA

Der minimale geförderte Aufenthalt beträgt eine Woche. Dennoch, je nach Verfügbarkeit, können geringere Aufenthalte, gefordert werden. Diese müssen aber immer minimal 4 Tage betragen (siehe Aufschlag für minimalen Aufenthalt).

Zu keinem Zeitpunkt werden konkrete Appartementnummern bestätigt, nur Appartementtypen. Indessen werden insofern es geht, die Anforderungen (der Lage betreffend: hohe oder niedrige Etage, usw) unserer Kunden zum Zeitpunkt der Buchung, zufriedengestellt.

Der offizielle Einlass zu den Appartements oder Bungalows, ist ab 17.00 Uhr.  Der Ausgang muss vor 10.00 Uhr stattfinden. Der gesammtbetrag des Aufenthaltes, muss an der Rezeption bei der Schlüsselübergabe begleicht werden, falls dies nicht nach den erstellten Bedingungen, vollzogen wurde.

Die Summe von 100 EUR wird als Hinterlegung verlangt, die bei Abreise wieder erstattet wird, wenn das Appartement oder Bungalow keine Beschädigung hat. Unitursa bewahrt sich das Recht, diese Summe, an dessen erachtens erforderlichen Zeitpunktes, zu erhöhen. In diesem Falle, wird dies in den einzelnen Bedigungen der Buchung widergespiegelt.

KEINE TIERE ERLAUBT. Falls ein Tier nach Ankunft gefunden wird, ist der Aufenthalt sofort beendigt, ohne jegliche zurückerstattung des Betrages.

SPEZIELLE BEDIGUNGEN FÜR BUCHUNGEN IN DEN HOTELS UND RESORTS DER GRUPPE UNITURSA.

Der minimale verlangte Aufenthalt in der Hochsaison, beträgt 7 Nächte. Dennoch, je nach Verfügbarkeit, können geringere Aufenthalte, gefordert werden. (siehe Aufschlag für minimalen Aufenthalt).

Zu keinem Zeitpunkt werden konkrete Zimmernummern bestätigt, nur Zimmertypen. Indessen werden insofern es geht, die Anforderungen (der Lage betreffend: hohe oder niedrige Etage, usw) unserer Kunden zum Zeitpunkt der Buchung, zufriedengestellt.

Der offizielle Einlass zu den Zimmern oder Bungalows, ist ab 14.00 Uhr.  Der Ausgang muss vor 12.00 Uhr stattfinden. Der gesammtbetrag des Aufenthaltes, muss an der Rezeption bei dem Ausgang begleicht werden, falls dies nicht nach den erstellten Bedingungen, vollzogen wurde.

Es ist nötig eine Kreditkartennummer bei Ankunft zu hinterlegen, damit die Zahlung des Aufenthaltes beim Ausgang, garantiert wird. Das Hotel bewahrt sich das Recht, die Zahlung des Gesammtbetrages (im voraus) zu verlangen, falls diese genannte Nummer nicht vorhanden ist. Zugleich, falls der Kunde nicht einwilligt die Kreditkartenummer zu hinterlegen, bewahrt sich das Hotel das Recht, den Verbrauch oder Dienstleistungen während des Aufenthaltes, nicht auf die Zimmernummer zu schreiben. Das Hotel bewahrt sich zudem auch das Recht, auch wenn der Kunde seine Kreditkartennummer hinterlegt, es als beendet zu betrachten, wenn der Gesammtbetrag gleich oder höher als 200 EUR in Dienstleistungen ist (ausgenommen die Zimmerkosten).

KEINE TIERE ERLAUBT. Falls ein Tier nach Ankunft gefunden wird, ist der Aufenthalt sofort beendigt, ohne jegliche zurückerstattung des Betrages.

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